Leistungsnachweis

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14001018

Bitte beachten Sie!
Die Abgabe des Leistungsnachweises kann bei der Hauptgeschäftsstelle, auch telefonisch, ausschließlich von Amtsträgerinnen oder Amtsträgern des SV angefordert werden, dazu gehören z.B. die Vorstände der Ortsgruppen und der Landesgruppen sowie das Richter- und Körmeisterkorps.

Aus der Bestellung muss der Name der Ortsgruppe oder die Funktion der Amtsträgerin oder des Amtsträgers hervorgehen. Für die Beachtung dieser Hinweise danken wir Ihnen.

Leistungsnachweis für fremd- und gemischtrassige Hunde zur Eintragung der abgelegten Leistungsprüfungen durch die Richterin oder den Richter oder die OG. Der Leistungsnachweis kann auch am Tag der Prüfung in einer SV-Ortsgruppe an SV-Mitglieder ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie!
Die Abgabe des Leistungsnachweises kann bei der Hauptgeschäftsstelle, auch telefonisch, ausschließlich von Amtsträgerinnen oder Amtsträgern des SV angefordert werden, dazu gehören z.B. die Vorstände der Ortsgruppen und der Landesgruppen sowie das Richter- und Körmeisterkorps.
Aus der Bestellung muss der Name der Ortsgruppe oder die Funktion der Amtsträgerin oder des Amtsträgers hervorgehen. Für die Beachtung dieser Hinweise danken wir Ihnen.  


Zweitschriften bei Verlust werden durch die SV-Hauptgeschäftsstelle ausgestellt.

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