Leistungsnachweis für fremd- und gemischtrassige, sowie Registerhunde zur Eintragung der abgelegten Leistungsprüfungen
durch die Richterin oder den Richter oder die OG. Der Leistungsnachweis kann auch am Tag der Prüfung in einer SV-Ortsgruppe an SV-Mitglieder
ausgestellt werden.
Die Abgabe des Leistungsnachweis kann bei der Hauptgeschäftsstelle nur schriftlich von Amtsträgerinnen oder Amtsträgern des SV angefordert werden, dazu gehören z.B. die Vorstände der Ortsgruppen und der Landesgruppen sowie das Richter- und Körmeisterkorps. Aus der Bestellung muss der Name der Ortsgruppe oder die Funktion der Amtsträgerin oder des Amtsträgers hervorgehen. Für die Beachtung dieser Hinweise danken wir Ihnen.
Eine direkte Ausstellung an einzelne Mitglieder ist durch die SV-Hauptgeschäftsstelle möglich.
Zweitschriften bei Verlust werden durch die SV-Hauptgeschäftsstelle ausgestellt.
|