Details
In diesen Paß werden die Prüfungsergebnisse für Agility 1-3 durch den prüfenden Richter eingetragen. Er dient als Übersicht
über die abgelegten Prüfungen für den Hundeführer.
Die Abgabe des Blanko-Agility-Pass kann bei der Hauptgeschäftsstelle nur schriftlich von Amtsträgerinnen oder Amtsträgern des SV angefordert werden, dazu gehören z.B. die Vorstände der Ortsgruppen und der Landesgruppen sowie das Richter- und Körmeisterkorps. Aus der Bestellung muss der Name der Ortsgruppe oder die Funktion der Amtsträgerin oder des Amtsträgers hervorgehen. Für die Beachtung dieser Hinweise danken wir Ihnen.
